( 40 ) Ein Nachtrag ...
... zum Thema energetische Gebäudesanierung vom 29.10.2007 :
… aktuell erlebt in einer Expertenrunde bei der Bundestagsfraktion der Grünen (5.11.2007):
Da diskutiert man über die Notwendigkeit von Mieterhöhungen wegen durchgeführter Energiesanierungsmaßnahmen und resümiert ( Haus und Grund ) : energetische Gebäudesanierung wird blockiert durch das geltende Mietrecht …
(Zitat Dr.Warnecke : „ eine Initiative zur Änderung des Mietrechts ist in der Tat notwendig..“),
Da kommt der Bundesverband freier Immobilien – und Wohnungsunternehmen zu dem erstaunlichen Ergebnis ,dass
(„ status quo – Kosten „) – ein eklatanter Fehler :
die Sanierungskosten sind zu diesem Zeitpunkt erbracht und sie bewirken , dass die Kosten der Wärme in den künftigen Jahren geringer sein werden als im unsanierten Zustand : die Energiekosten steigen um x% pro Jahr und die Steigerung mag schwanken zwischen 3 oder 5 oder 8 % , aber sie ist (leider) eben nicht NULL und daher rechnet sich die Sanierung immer und daher wäre es auch nicht nötig , sich juristisch zu streiten : macht’s richtig, dann es gibt nur Gewinner!
Das folgende Bild zeigt die Entwicklung der Fernwärmekosten und das ist durchaus repräsentativ : Steigerung ca 9 % pro Jahr ,damit ist alles gesagt!
Martin Aßmann, 2007-11-24 16:21
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